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Mountainbike-Mietvertrag 

Allgemeine Mietbedingungen   für Fahrräder mit oder ohne Unterstützung 
 

Artikel 1  

Schäden: Festgestellte Schäden am Fahrrad und dessen Zubehör werden nach aktuellem Tarif in Rechnung gestellt.

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Artikel 2 
Verlust und Diebstahl von Zubehör: Verlust und Diebstahl von Zubehör wird als Suit  aufgeschlüsselt:
Cadenas ou Clé  25 € /  Casque  35 € /  _cc781905-5cde-3194- bb3b-136bad5cf58d_Sac à dos  25 € / Pompe 15 € / Carte 10 € /  Multi - Werkzeuge 15 €.
Schlüssel *vae 30 € 
** Die Verwendung eines Schlauches wird mit 4 Euro berechnet. Reparaturen werden nicht akzeptiert.
prix des pièces détériorées : Dérailleur 70 € / Chaîne 35 € / compteur *VAE 95 € / Pneu  déchiré _cc781905-5cde-3194- bb3b-136bad5cf58d_35 bei 55€ *vae /

  * Elektrofahrrad

Sektion 3
 Achtung: Die Kaution wird bei jeder Fahrradmiete verlangt, die Höhe dieser Kaution richtet sich nach dem aktuellen Kurs, also von 250 bis 900 â‚¬ pro Fahrradmiete pro Fahrrad Mit oder ohne Assistenz
Die Kaution kann unter keinen Umständen zur Deckung einer Mietverlängerung verwendet werden.
Für jeden Fahrradverleih ist ein Ausweis erforderlich  

Sektion 4

Preise: Die Mietpreise sind in der Anlage zum Mietvertrag aufgeführt. Die Miete ist bei Übernahme des Fahrrads/der Fahrräder zu entrichten. Der Miettag beginnt um 08:00 Uhr und endet spätestens um 17:30 Uhr (Abholung des Rades oder Anlieferung am Vortag zwischen 17:00 und 18:00 Uhr möglich). 3194-bb3b- 136bad5cf58d_

 

Artikel 5  
Diebstahl: Der Vertragspartner verpflichtet sich, alles zu unternehmen, um den Diebstahl des ihm zur Verfügung gestellten Fahrrads/der Fahrräder zu verhindern (insbesondere durch Verwendung von Festpunkten unter Verwendung des bereitgestellten Vorhängeschlosses). Bei Fahrraddiebstahl hat der Vertragspartner eine Anzeige bei der Gendarmerie oder der Polizeidienststelle zu begründen und gleichzeitig den Vermieter zu benachrichtigen. Bei Diebstahl oder bei einem von ihm zu vertretenden Unfall muss der Mieter bzw. seine Versicherung den vom Mieter erlittenen Schaden (Neuwert des Fahrrads und Gewerbeschaden) ersetzen. In diesem Fall bleibt die vom Vermieter erworbene Kaution auf dem Konto und wird auf den Ersatz seines Schadens angerechnet.
Die Haushaltsvorstandsversicherung deckt Schäden ab, die der Mieter oder seine minderjährigen Kinder Dritten zufügen.
Der Vermieter ist nicht gegen Diebstahl der gemieteten Fahrräder versichert.

 

Artikel 6 
Zivilrechtliche Haftung - Die Fahrräder gelten als funktionstüchtig und entsprechen den zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung geltenden Vorschriften. Der Vertragspartner stellt „den Vermieter“ von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nutzung des/der ihm zur Verfügung gestellten Fahrrads/e ergibt, insbesondere hinsichtlich Unfällen, Drittschäden und Verkehrsverstößen. Der Benutzer erklärt, Inhaber einer privaten Haftpflichtversicherung (z. B. einer Mehrrisiko-Haushaltspolice) zu sein, die die Folgen der Nutzung des Fahrrads garantiert und die auch seinen Ehepartner und seine Kinder abdeckt. Der Mieter haftet persönlich für Personen- und Sachschäden, die er verursacht, wenn er das gemietete Fahrrad in seiner Obhut benutzt (Artikel 1383 und 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

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Artikel 7 

Nutzungsbeschränkungen: Der Benutzer darf das Fahrrad nur innerhalb der administrativen Grenzen der Abteilung verwenden und ist nicht für den Verkehr von Radfahrern verboten.

Artikel 8  

Straßenverkehrsordnung: Der Benutzer verpflichtet sich, das Fahrrad mit Vorsicht und in Ãœbereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und insbesondere der Straßenverkehrsordnung zu fahren. Für alle Verkehrsverstöße haftet der Mieter persönlich. 
Le port du casque est vivement conseillé   / Obligatoire pour les enfants  jusqu' à _cc781905-5cde -3194-bb3b-136bad5cf58d_12 Jahre alt enthalten

Abschnitt 9

  Reparaturen und Hilfe: Reparaturen werden im Bereich von  Saint-François mit 15 Euro berechnet.
Handy 06 25 066 104  . Außerhalb dieser Gemeinde ist die Fehlerbehebung nicht garantiert 


Artikel 10 :  Verspätung: Jede verspätete Rücksendung wird   gemäß dem geltenden Tarif in Rechnung gestellt.
 

Es ist verboten :  • das Mietrad zu modifizieren / • größere Reparaturen durchzuführen / • zu untervermieten (ausgenommen Profis)

• die Beförderung eines anderen Passagiers als eines kleinen Kindes unter der Bedingung, dass ein zugelassener Sitz installiert ist

• die Miete ohne vorherige Vereinbarung zu verlängern. Andernfalls wird der Anfangstarif für die gesamte Mietdauer angewendet.

Bei einer erheblichen Verschlechterung der Ausstattung erfolgt ein Abzug in Höhe des auf der Kaution vermerkten Schadens.

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